2.2.2011

Massives Gedenken

Tucholsky hat im Laufe seines Lebens an vielen unterschiedlichen Orten gelebt. Mal kürzer, mal länger. Eine sehr langlebige Erinnerung an sein Wirken und seine Aufenthalte sind hingegen die Gedenktafeln, die in mehreren Ländern Europas zu Ehren Tucholskys hängen. Allein in Berlin gibt es vier davon.

Ende vergangenen Jahres ist eine weitere hinzugekommen. Am 21. Dezember, Tucholskys 75. Todestag, stellte die Deutsche Botschaft in Stockholm an dessen Grab in Mariefred eine Tafel auf. Einen kleinen Überblick über die unterschiedlichen Gedenktafeln gibt die folgende Diashow. Nur Paris sollte sich beeilen, auch mal in diese Sammlung zu kommen.

19.10.2010

Der Gendarmeriekommissar von Hildburghausen

In seiner Zeitgeschichte-Rubrik Eines Tages hat Spiegel Online erläutert »Wie Hitler Deutscher wurde«. Autorin Johanna Lutteroth schreibt darin über die Einbürgerung Adolf Hitlers:

Hitler aber war staatenlos, nachdem er 1925 auf seine österreichische Staatsbürgerschaft verzichtet hatte. Sechsmal hatte er seitdem versucht, in den Besitz des deutschen Passes zu kommen. Jedes Mal war er am Widerstand der demokratischen Institution gescheitert […]. Mittlerweile [Anfang 1932] hatte auch die Presse Wind von den verzweifelten Einbürgerungsversuchen Hitlers bekommen und machte sich gehörig darüber lustig.

Das klingt so, als hätten die deutschen Behörden jahrelang das Richtige gemacht, um den Aufstieg Hitlers nach ihrer Möglichkeit einzudämmen. Auch scheint es, als habe die Presse vorher davon nichts erfahren und kaum darüber berichtet. Das trifft beides nicht zu. Denn die Behörden hätten noch ganz anders mit Hitler umgehen können. Darauf wies die Weltbühne schon kurz vor der Posse von Hildburghausen hin. Herausgeber Carl von Ossietzky fragte im Juni 1930:

Warum hat eigentlich noch keine deutsche Regierung daran gedacht, Herrn Adolf Hitler aus Braunau (Tschechoslowakei) endlich des Landes zu verweisen? […] Wie hart können die Behörden nicht sonst gegen Ausländer sein, wenn es sich um kleine Paßvergehen oder um bescheidene politische Betätigung handelt. Nur der große Adolf darf seit zehn Jahren unbehindert Aufruhr und Hochverrat predigen und praktisch ausüben und die Losungen ausgeben für die Bluttaten, die sich tagtäglich auf der Straße und in Versammlungen wiederholen. […] Hitler selbst versucht ja seit Jahren mit den verschiedensten Mitteln seine Einbürgerung durchzusetzen, es ist ihm immer wieder mißlungen, und selbst sein Freund Frick hat es nicht schaffen können. Die Regierungen drücken sich davor, Herrn Hitler zum deutschen Staatsbürger zumachen, was ihn erst zur politischen Betätigung qualifizieren würde. Eine wenig tapfere Halbheit. Man wagt ihn weder auf Schub zu bringen noch als Mitbürger anzuerkennen; man läßt den Landfremden ungestört herumtoben und für sich und seine Komitatschis Ansprüche auf Alleinherrschaft proklamieren. Das Gesetz ist nur gegen Schwache schrecklich. Hat Einer seine Prügelgarden hinter sich und eine große nationale Schnauze, so ist er gegen das gemeine Schicksal gefeit.
»Der Pabst«, in: Die Weltbühne, 26. Jg., Nr. 26 (24.6.1930), S. 937–939

Auf die Möglichkeit der Ausweisung pochte die Zeitschrift noch einige weitere Male. Ossietzkys Begründung lautete: »Diejenigen, die immer Zucht und Disziplin und Unterwerfung auch unter die rigorosesten Gesetze fordern, sollen selbst einmal das vom Staate spüren, was sie gegen andre verlangen.« Doch der Staat dachte nicht daran, seine eigenen Gesetze im Falle Hitlers anzuwenden.

Im Februar 1932 kam auch Ossietzky auf die Posse um den Gendarmeriekommissar von Hildburghausen zu sprechen. Anders als in Hitlers Kalkül, der seine österreichische Staatsbürgerschaft auch deshalb zurückgegeben haben soll, um nicht in sein Heimatland abgeschoben werden zu können, dachte Ossietzky über die Ausweisung Staatenloser wohl anders. In seinem Leitartikel »Der Staatenlose« schrieb er:

Das Reichsinnenministerium hat der Öffentlichkeit ein paar Dokumente übergeben, aus denen ersichtlich wird, in welcher Weise Herr Frick als thüringischer Minister seinem Chef das deutsche Staatsbürgerrecht verschaffen wollte. Frick hat vom münchner Polizeipräsidium her noch einige Übung in solchen Dingen. Adolf Bonaparte sollte als Gendarmeriekommissar in Hildburghausen anfangen.

Das ist gewiß recht komisch, denn selten deckten sich Mann und Amt so sehr. Aber der Heiterkeitserfolg wird bald verrauscht sein, und wenn diese Zeilen im Druck erschienen sind, wird sich das Braune Haus vielleicht schon durch eine Enthüllung über seine Gegner revanchiert haben, und dann lacht halt die andre Seite, und wir sind nicht viel weitergekommen.

Denn auch diese Einbürgerungskomödie zeigt nur die Schwäche und Inkonsequenz der Reichsregierung. Dieser Herr Hitler ist staatenlos, gehört also einem sonst ganz besonders unseligen Menschenschlag an, der das ewige Freiwild der internationalen Polizei ist und für jede Amtsperson, wie in frühem Zeiten die Dirne, die rote Lilie auf der Schulter trägt. Und dieser eine Staatenlose wirft sich zum Parteihaupt auf, er unterhält eine Privatarmee von 300 000 Mann, er schickt Emissäre in fremde Hauptstädte, welche die offizielle Außenpolitik zu durchkreuzen suchen, man verhandelt mit ihm als gleichberechtigter Macht, er versichert seine Legalität, während seine Anhänger Pläne zur Abschlachtung einiger zehntausend deutscher Staatsbürger entwerfen, er frühstückt mit den Reichswehrgewaltigen, er wird vom Reichspräsidenten empfangen. Eine anständige Karriere für einen Menschen ohne Staatszugehörigkeit.

Ich glaube, es gibt hier nur zwei Möglichkeiten: Hitler wird entweder eingebürgert oder ausgewiesen. Was das Reichsinnenministerium unternimmt, ist nur eine kleine Neckerei und durchaus nicht geeignet, die Autorität wieder aufzurichten. Herr Hitler wird an ein kleines Manko in seinen Papieren erinnert. Ein Manko, das sich mit hundertsechs Parteigängern im Parlament und einer einexerzierten Halsabschneidertruppe schon ertragen läßt.

Wenige Tage später, am 26. Februar 1932, war Hitler dieses Manko los. Aber kaum vorstellbar, dass er auch ohne deutschen Pass jemals ausgewiesen worden wäre. Die Weimarer Republik bezahlte ihre »Schwäche und Inkonsequenz« lieber mit ihrem Ende.

14.9.2010

Der bewachte Medienschauplatz

Wo immer jemand für die Behauptung belangt werden soll, Soldaten seien Mörder, darf der Hinweis auf den jahrzehntelangen Streit um Tucholskys Diktum nicht fehlen. So auch in diesem neuen Fall, der den Linke-Politiker Thies Gleiss betrifft. Der stellvertretende Landeschef der nordrhein-westfälischen Linkspartei schrieb am 20. Mai dieses Jahre in der jungen welt:

An der Berliner Mauer starben 136 Menschen eines gewaltsamen Todes, das ist unmenschlich und verbrecherisch, aber in Afghanistan haben von SPD und Grüne geschickte Mördersoldaten schon deutlich mehr Menschen umgebracht.

Das brachte ihm Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin ein, wie diverse Medien berichteten. Das Neue Deutschland behandelte den Fall recht ausführlich und fasste die juristischen Feinheiten gut zusammen:

Darf man Soldaten in Deutschland als Mörder bezeichnen? Auch dann, wenn auch oder ausschließlich deutsche Militärs gemeint sind? Überwiegt im Zweifelsfall die Meinungsfreiheit der Soldatenkritiker oder der Ehrenschutz der Soldaten? Diese Fragen beschäftigen deutsche Gerichte seit 1931. Damals hatte der Publizist Kurt Tucholsky eben jenen Satz, der bis heute die Gemüter regt, in der Zeitschrift »Die Weltbühne« veröffentlicht. Nach mehreren höchstrichterlichen Urteilen und Beschlüssen ist klar: »Soldaten sind Mörder« wird in der Regel toleriert. Die Aussage »Bundeswehrsoldaten sind Mörder« jedoch ist nach deutschem Recht strafbar, wird zumindest als Beleidigung, mitunter als Volksverhetzung bewertet. Bundeswehrsoldaten, so die Juristenlogik, seien im Gegensatz zu »Soldaten« ein zahlenmäßig überschaubarer und abgrenzbarer Personenkreis und somit auch als Kollektiv beleidigungsfähig.

Die ganzen Verästelungen der Debatte führt der Wikipedia-Artikel Soldaten sind Mörder auf. Den Bezug zum Angriff auf die Tanklastzüge bei Kundus im September 2009, der Gleiss zu seiner Aussage bewogen haben dürfte, stellte Otto Köhler im Ossietzky her, wo er unter anderem schrieb:

»Soldaten sind Mörder«. Dies in der Weltbühne zu schreiben, wurde einst in der Weimarer Republik von deren strengem Reichsgericht Kurt Tucholsky nicht untersagt.

Da irrt sich der Tucholsky-Preisträger von 2007 allerdings ein bisschen. Denn der Prozess gegen Carl von Ossietzky, der anstelle des im Ausland lebenden Tucholsky vor Gericht stand, fand nur vor dem Schöffengericht Charlottenburg statt. Die Revision wurde vom Kammergericht Berlin abgelehnt. Das strenge Reichsgericht hätte sicherlich einen Dreh gefunden, Ossietzky zu den anderthalbjahren Haft aus dem Weltbühne-Prozess noch ein paar Monate mehr aufzubrummen.

Aber, wie oben erklärt: Der frühere Feldpolizeikommissar und Dr. iur. Tucholsky schrieb wohlwissend »Soldaten sind Mörder«. Es ging ihm darum, die Institution des Krieges als solche anzuprangern.

Nachdem die Bundesstaatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Oberst Klein trotz der eingeräumten Tötung von Zivilisten eingestellt hat, wird nun die Staatsanwaltschaft in ihrem Verfahren gegen Gleiss ein leichtes Spiel haben. Dann wird in Berlin vielleicht doch noch jemand wegen der Wortverbindung »Soldaten« und »Mörder« verurteilt.

14.3.2010

Jede Menge Unsinn

Wenn sich der Spiegel mit der Zeit der Weimarer Republik befasst, scheint die ansonsten recht zuverlässige Dokumentation zufällig in der Mittagspause zu sein. Gab es zu Anfang der Wirtschaftskrise einige dubiose Passagen zu Brüning zu lesen, muss nun Tucholsky für einen unpassenden Vergleich mit der Gegenwart herhalten. Im Artikel »Tiger-Fütterung in Düsseldorf« über das Weblog Wir in NRW, dessen Autoren sich der Pseudonyme Tucholskys bedienen, schreibt das Blatt nun:

Er war ein Meister des Wortes, boshaft, beißend ironisch, präzise. Aber weil der linke Journalist Kurt Tucholsky in der Weimarer Republik auch an seine Sicherheit denken musste, legte er sich jede Menge Pseudonyme zu. Zum Beispiel Kaspar Hauser, Ignaz Wrobel, Peter Panter, Theobald Tiger.

Das ist geradezu unfassbar schlecht recherchiert für ein Magazin vom Anspruch eines Spiegel. Schon ein Blick in den Wikipedia-Artikel zu Tucholsky hätte für die Feststellung genügt:

Um das linksdemokratische Wochenblatt [Die Weltbühne] nicht allzu »Tucholsky-lastig« erscheinen zu lassen, hatte er sich bereits 1913 drei Pseudonyme zugelegt, die er bis zum Ende seines publizistischen Wirkens beibehielt: Ignaz Wrobel, Theobald Tiger und Peter Panter.

Gerade Tucholsky hat nie ein Hehl aus seinen Pseudonymen gemacht. Im Gegenteil. Nachdem er sich Anfang der zwanziger Jahre Angriffen rechtsgerichteter Medien ausgesetzt sah, bekannte er sich öffentlich dazu, unter mehreren Namen zu schreiben:

Die rechtsstehende Presse amüsiert sich seit einiger Zeit damit, mich mit allen meinen Pseudonymen als »den vielnamigen Herrn« hinzustellen, »der je nach Bedarf unter diesem oder unter jenem Namen schreibt«. Also etwa: Schmock oder Fink und Fliederbusch oder so eine ähnliche Firma.

Aber wir stammen alle Fünf von einem Vater ab, und in dem, was wir schreiben, verleugnet sich der Familienzug nicht. Wir lieben vereint, wir hassen vereint – wir marschieren getrennt, aber wir schlagen alle auf denselben Sturmhelm.

Kurt Tucholsky: »Wir alle fünf«, in: Die Weltbühne, 14. August 1922

Wenige Jahre später, als er einen ersten Auswahlband mit Texten aller Pseudonyme veröffentlichte (Mit 5 PS), erläuterte er ausführlich deren Entstehung:

Wir sind fünf Finger an einer Hand.

Der auf dem Titelblatt und:

Ignaz Wrobel. Peter Panter. Theobald Tiger. Kaspar Hauser.

Aus dem Dunkel sind diese Pseudonyme aufgetaucht, als Spiel gedacht, als Spiel erfunden – das war damals, als meine ersten Arbeiten in der Weltbühne standen. Eine kleine Wochenschrift mag nicht viermal denselben Mann in einer Nummer haben, und so erstanden, zum Spaß, diese homunculi.

»Start«, in: Die Weltbühne, 27. Dezember 1927

Und da es Spiegel-Redakteuren vermutlich per Arbeitsvertrag vorgeschrieben ist, beim Ausstieg aus dem Text einen Bogen zum Einstieg zu schlagen, muss Tucholsky gleich noch einmal herhalten:

Sollte es sich um eine durchschlagende Neuigkeit handeln, stünde noch ein Tucholsky-Pseudonym zur Verfügung – Old Shatterhand.

Nun ja. Über der Zuschreibung dieses Pseudonyms scheiden sich die Geister. Im Register Joachim Bergmanns zu allen Weltbühne-Autoren werden die beiden Texten unter dem Namen »Old Shatterhand« noch Tucholsky zugeschlagen. In der Tucholsky-Gesamtausgabe sind sie aber nicht enthalten. Ob die Texte tatsächlich von Tucholsky stammen, darüber kann man ausgiebig diskutieren. Sehr viele Mittagspausen lang.

9.3.2010

Mit Schmus und Zitatenschatz (5)

Wenig Glück haben diverse Zeitungen derzeit bei der Auswahl von Tucholsky-Zitaten. Eine besonders schlechte Trefferquote hatte dabei die Berliner Morgenpost, als sie eine Sammlung von Sprüchen präsentierte, die in Berlin oder von Berlinern geprägt wurden. Von den drei Tucholsky-Zitaten, die in »Die weisen Sprüche kommen aus Berlin« genannt werden, ist nur eines richtig:

Kurt Tucholsky war einer der bedeutendsten Publizisten der Weimarer Republik und hat sich durch seinen Wortwitz und Scharfsinnigkeit einen Namen gemacht. Seine Werke sind wahre Ansammlungen an Lebensweisheiten: »Der Mensch hat zwei Beine und zwei Überzeugungen: Eine, wenn’s ihm gut geht und eine, wenn’s ihm schlecht geht. Die letzte heißt Religion«, »Toleranz ist der Verdacht, dass der andere Recht hat« und »Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwerer.«

Welches das richtige Tucholsky-Zitat davon ist, findet man schnell heraus, wenn man diese weisen Sprüche studiert.

Auch die ansonsten recht treffsichere Süddeutsche Zeitung hat in wenigen Tagen gleich zweimal daneben gehauen. Am 3. März schrieb Tina Baier in dem Artikel »Liebe und Hiebe« über Geschwisterbeziehungen:

Streit wird es trotzdem immer geben. Der Schriftsteller Kurt Tucholsky hat es so formuliert: »Indianer sind entweder auf dem Kriegspfad oder rauchen die Friedenspfeife. Geschwister können beides.«

Dieses Zitat hat sich leider hartnäckig in der Forschungsliteratur zu Geschwisterbeziehungen eingenistet. Wie es tatsächlich lautet, findet sich ebenfalls in besagter Sammlung.

Gleich doppelt falsch mit seinem Zitat lag Michael Kuntz am 8. März in einem Kommentar zur Tourismusbranche unter der Überschrift »Touristen zweiter Klasse«:

Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muss oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. Diese Frage stellte der Schriftsteller Kurt Tucholsky vor hundert Jahren.

Nicht nur, dass Tucholsky diese Frage nie gestellt hat. Auch war er vor hundert Jahren noch nicht so journalistisch aktiv, dass viele Texte von ihm überliefert wären. Oder er gar schon so viel gereist wäre, dass er das Verhalten deutscher Touristen im Ausland hätte beurteilen können.

Besser lag hingegen Burkhard Müller in derselben Ausgabe der SZ. In seiner Analyse des politischen Kabaretts findet sich zur Abwechslung ein Tucholsky zugeschriebenes Zitat, das tatsächlich von ihm stammt:

Sagen wir es ungescheut: Richtig gut war das Kabarett nie. Seine Verdienste konnte es trotzdem haben, und zwar nach Maßgabe der Beherztheit, die es benötigte, um überhaupt zu existieren. »Wenn bei des Vollmonds Dämmerlichte, / das zagend durch die Zweige sieht, / durch dunkeln Hain von Tann“ und Fichte / ein fauliges Gerüchlein zieht -: / Das ist, was da so grauslich riecht, / Herr Goebbels, der vorüberfliecht.« So geht ein Text von Kurt Tucholsky, ersichtlich für das Publikum einer Kleinstkunstbühne in den frühen Dreißigern verfasst. Darüber lachte man gern zusammen, weil sich an solchem Gelächter diejenigen erkannten und wechselseitig ihrer Präsenz versicherten, die dieselbe riskante Gesinnung hegten. Dieses Gelächter bedeutete einen Akt des Muts, es zu erregen eine Tat. Was Tucholsky schrieb, ist ein soziologisches, politisches, moralisches Dokument; ein Gedicht ist es schwerlich.

Mit Letzterem hat Müller recht: Bei dem zitierten Dokument handelt sich in der Tat nicht um ein Gedicht, sondern um ein »Altes Lied 1794«.

15.10.2009

Mit Tucholsky nach Jamaika

Kurt Tucholsky war nie auf Jamaika. Das hat den saarländischen Grünen-Vorsitzenden Hubert Ulrich am vergangenen Wochenende aber nicht davon abgehalten, die Bildung einer »Jamaika«-Koalition mit CDU und FDP gewissermaßen mit Tucholsky zu begründen. Einem Bericht der Welt zufolge sagte Ulrich auf dem Parteitag in Saarlouis:

Vor zwei Jahren lief eine der damals drei grünen Abgeordneten, Barbara Spaniol, zu den Linken über und nahm ihr Mandat einfach mit. Das hat Ulrich nicht verziehen, ebenso wenig wie Lafontaines Lieblingsspruch im Wahlkampf: „Wer grün wählt, wird sich schwarzärgern.“ Jetzt hielt Ulrich mit einem Tucholsky-Zitat dagegen: Niemand solle sich so erniedrigen, dass er den Kakao, durch den er gezogen wurde, auch noch austrinkt.

Nun gibt es in Deutschland normale und sogenannte Qualitätsmedien. Von letzteren ist natürlich zu erwarten, dass sie Behauptungen von Politikern nicht einfach übernehmen, sondern deren Wahrheitsgehalt auch überprüfen.

Da darf es nicht verwundern, dass in der Süddeutschen Zeitung über dieselbe Äußerung Ulrichs zu lesen war:

Dann kam in diesem Sommer der Landtagswahlkampf, in dem Lafontaine verkündete, er wolle die Grünen aus dem Landtag kegeln. »Er hat versucht, uns ganz tief durch den Kakao zu ziehen«, sagt Ulrich, und man hört an seiner Stimme, wie frisch die Wunde noch ist. Dann zitiert er angeblich Kurt Tucholsky: Man solle nie so tief sinken und den Kakao, durch den man gezogen wurde, auch noch trinken. Dabei ist das Zitat in Wirklichkeit von Erich Kästner.

Nun gibt es in Deutschland neben normalen Blogs auch richtige Qualitätsblogs. Von letzteren wäre natürlich zu erwarten, dass sie die Behauptungen von Medien nicht einfach übernehmen, sondern deren Wahrheitsgehalt auch überprüfen. Schließlich finden sich im Internet auch viele Seiten, auf denen behauptet wird, das angebliche Tucholsky- und mögliche Kästner-Zitat stamme von Heinz Erhard.

Doch in diesem Fall kann man sich mal wieder auf die SZ verlassen. Kästner veröffentlichte den Vers am 5. August 1930 in der Weltbühne. Als Beginn des folgenden Gedichts:

Aktuelle Albumverse

I
Was auch immer geschieht:
Nie dürft ihr so tief sinken,
von dem Kakao, durch den man euch zieht,
auch noch zu trinken!

9.9.2009

Mit fremden Edelfedern

Oberstleutnant Jürgen Rose kennt seinen Tucholsky ganz gut, wie er schon des öfteren bewiesen hat. In einem Beitrag für den Freitag, der von anderen Medien übernommen wurde, hat er dem Militärkritiker aber zu viel der Ehre getan. So schrieb Rose:

Was wohl angesichts dieser Bilder in den Köpfen jener, wie Kurt Tucholsky sie nennen würde, »Schlachtendirektoren«, vorgehen mag, die in der »Chain of Command« ihre Befehlsgewalt ausübten?

Das ist nicht ganz richtig. In der Tat findet sich der Begriff in dem Werk Tucholskys. Doch dieser wollte sich nicht ungenannt mit fremden Federn schmücken. In dem Text »Krieg gleich Mord« heißt es:

Eben das hat Herbers getan: er hat das Nichts aufgezeigt, und er hat die militärische Religion gelästert,
indem er dartat, daß ein General eigentlich kein Soldat mehr sei. (Das Tagebuch nannte diesen Stand einmal sehr gut Schlachtendirektoren. Groener muß glatt vergessen haben, zu klagen.)

Tucholsky nannte die Schlachtendirektoren meist Telefongenerale, und das trifft es im aktuellen Fall ja recht genau.

4.9.2009

Titelgeschichten

Das einzige an der Doktorarbeit, was von mir ist, ist die ehrenwörtliche Versicherung, daß sie von mir ist.

Notiz Kurt Tucholskys in seinem Sudelbuch

Es kommt einem Treppenwitz der Geschichte gleich, dass der Spiegel in einem Artikel über die Titelschwemme an deutschen Universitäten ausgerechnet Tucholsky als Kronzeugen bemüht. »Der Titel erspart dem Titelträger jede Tüchtigkeit«, zitierte das Blatt – der Dokumentation sei dank – fast korrekt den Dr. iur. in dem Artikel »Die Doktor-Macher«.

In der Tat schrieb Tucholsky bereits im Mai 1920:

Die Titelsucht ist heute in Deutschland genau so groß und so gefährlich, wie sie es im Mittelalter gewesen ist. Der Titel erstickt jeden Widerspruch und erspart dem Titelträger jede Tüchtigkeit. Er steckt sich hinter den Titel, und das Übrige besorgt dann schon die Dummheit derer, die den Titel anstaunen und ihn um des Titels willen, den sie nicht haben, aber gern hätten, beneiden.
»Titel«, in: Die Weltbühne, 17.5.1920, S. 637

Damit bezog sich Tucholsky jedoch weniger auf akademische Grade, sondern eher auf antiquierte Berufsbezeichnungen, die er mit »Bergwerkassessorensubstitute« und »Generalsupernumerarpraktikanten« persiflierte.

Hingegen könnte er geradezu als Musterbeispiel für den Spiegel-Artikel dienen, in dem beklagt wird, dass es vielen Promovenden weniger um die wissenschaftliche Leistung, als um die zwei Buchstaben vor dem Nachnamen geht.

Denn dass Tucholsky überhaupt promovierte, war eher eine Notlösung. Anstatt nach dem Ende seines sechssemestrigen Studiums fleißig für das juristische Staatsexamen zu büffeln, trieb er lieber seine schriftstellerische und journalistische Karriere voran. Obwohl er am 15. März 1913 zum Examen zugelassen worden war, entschied er sich wenig später dazu, auf dieses Eintrittsbillet für eine juristische Laufbahn als Anwalt oder Richter zu verzichten. Um dennoch einen formellen Abschluss seines Studiums zu besitzen, beantragte er stattdessen eine direkte Promotion, – was je nach Promotionsordnung ohne größere Umstände möglich war. Doch die Anforderungen seiner Alma Mater, der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität (heute Humboldt-Universität), waren durchaus streng und zielten darauf ab, möglichst wenigen Studenten den Titel zu verleihen. So wich Tucholsky an die Universität Jena aus. Am 2. August 1913 reichte er dort seinen Antrag auf Zulassung zur Promotion ein. Die fertige Arbeit fügte er gleich bei, denn mit dem Thema aus dem Hypothekenrecht hatte er sich bereits bei der Vorbereitung auf die Referendarsarbeit beschäftigt.

In der Begründung für die Promotionsabsicht hielt er es mit der Wahrheit offenbar nicht so genau:

Gleichzeitig möchte ich noch bemerken, daß ich nach Vollendung meines Studiums ursprünglich beabsichtigte, die juristische Laufbahn einzuschlagen; ich meldete mich zur Ablegung der ersten juristischen Prüfung in Berlin und wurde am 15. März 1913 zugelassen.

Während ich mit der Abfassung der schriftlichen Arbeit beschäftigt war, wurde mir ein Angebot gemacht, in ein hiesiges Unternehmen – einen Zeitschriftenverlag – einzutreten. Ich glaubte, von diesem Anerbieten Gebrauch machen zu sollen und trat freiwillig, noch vor der Abgabe der schriftlichen Arbeit, von der Prüfung zurück.

Ich möchte meinen Studien nun einen Abschluß geben und bitte daher, mich zur Promotion zuzulassen.

Damit kann nur gemeint sein, dass Tucholsky seit Anfang 1913 als regelmäßiger Mitarbeiter der damaligen Schaubühne arbeiten konnte. Von einem Eintritt in den Verlag, wie er 1924 erfolgte, war damals aber noch nicht die Rede.

Tucholsky erhielt dennoch die Zulassung, musste sich aber einige Monate gedulden, bis die recht dünne Arbeit mit dem Titel »Die Vormerkung aus § 1179 BGB. und ihre Wirkungen« begutachtet wurde. Das Resultat war ernüchternd. Die Arbeit wurde am 21. Januar 1914 vom Dekan der juristischen Fakultät, Professor Heinrich Lehmann, zurückgewiesen. In der Begründung hieß es unter anderem:

Der Verfasser stellt die Lehre von der Vormerkung kurz in nicht immer einfacher und einwandfreier Sprache dar. Die Referate über die Literaturmeinungen entbehren zum Teil der Klarheit. Die Disposition ist nicht überall glücklich […]

Lehmann empfahl Tucholsky offenbar, zur Verbesserung seiner Chancen ein einsemestriges Studium in Jena zu absolvieren. Woraufhin Tucholsky ein weiteres Mal flunkerte und im Juni 1914 argumentierte:

Wie das beiliegende Zeugnis beweist, bin ich bei der Firma Haude & Spenersche Buchhandlung Max Paschke beschäftigt. Es ist mir nur mit Mühe gelungen, bei der Firma, die sich hauptsächlich mit juristischen und nationalökonomischen Verlagswerken befaßt, eine Stellung zu erlangen, und es ist mir daher nicht möglich, ein ganzes Semester von Berlin fortzubleiben. Ich würde mir dadurch meine Beziehungen sowie das Interesse meines Chefs zerstören.

In der Tucholsky-Gesamtausgabe (Band 2) heißt es dazu lapidar: »Über diese (angebliche) Stellung ist nichts bekannt.« Helga Bemmann bemerkt in ihrer Biographie Kurt Tucholsky dazu:

Ob er wirklich jemals in diesem Verlagsunternehmen tätig war, oder ob eine freie nur gelegentliche Mitarbeit bestand, muß offenbleiben.

Immerhin gelang es Tucholsky, mit einer überarbeiteten Fassung seiner Arbeit die Prüfer in Jena zufriedenzustellen. Wenngleich weitere Nachbesserungen verlangt wurden. In einem Gutachten vom Oktober 1914 hieß es dazu:

Der Verfasser hält jetzt bei seiner Darstellung ein gewisses Niveau und beurteilt die Gestaltung der Löschungsvormerkung von einem freieren, über den bloßen Konstruktionen stehenden Standpunkt aus. Das verleiht seiner Abhandlung Wert, wenn sie auch positive neue Ergebnisse nicht bringt.

Nachdem er seine mündliche Prüfung am 19. November 1914 bestanden hatte, wurde er im Februar 1915 mit cum laude zum Dr. iur. promoviert – und wenige Zeit später zum Kriegsdienst eingezogen.

Was mag Tucholsky aber dazu bewogen haben, offensichtlich recht lustlos über Hypothekenrecht zu promovieren? Als Jusitzkritiker hat er sich später völlig anderen Themen gewidmet. Im Kommentar der Gesamtausgabe heißt es dazu:

Einen Anstoß zur Bearbeitung eines sachenrechtlichen Themas könnte Kurt Tucholsky auch sein Studium bei Martin Wolff gegeben haben, der seit 1903 als Extraordinarius an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin lehrte (bis 1916) und der zu den hervorragendsten Kennern des Sachenrechts im 20. Jahrhundert zählt. Sein mit Theodor Kipp (auch er Lehrer Kurt Tucholskys in Berlin) und Ludwig Enneccerus verfasstes dreibändiges BGB-Lehrbuch gilt bis heute als Meilenstein.

Möglicherweise steckte hinter der Themenwahl auch sein juristischer Repetitor, der Wirtschaftsjurist und Steuerrechtler Martin F. Friedlaender. Dieser veröffentlichte beispielsweise 1915 die Abhandlung Das Kriegsnotrecht der Hausbesitzer. Handbuch der Schutzgesetze gegen säumige Mieter und für bedrängte Hypothekenschuldner. 1929 schrieb er zusammen mit einem anderen Autor ein ABC des Hypothekenrechts.

Über die Frage, ob Tucholsky bei der Abfassung der Arbeit die Hilfe eines Dritten in Anspruch genommen haben könnte, wird in seinen Biographien aber nur am Rande spekuliert. Bei Helga Bemmann heißt es dazu:

Onkel Max [Tucholski] mit seinen guten Beziehungen zu den Berliner Universitätsdozenten dürfte dabei dem Neffen durch Vermittlung nötiger Konsultationen hilfreich unter die Arme gegriffen haben.

Zumindest erfüllte Tucholsky damals bereits eine Forderung, die angesichts der aktuellen Diskussion wieder erhoben wird. Er gab eine eidesstattliche Versicherung ab, dass die Promotion »selbständig von mir ohne unerlaubte Hilfsmittel verfaßt worden ist«.

Ein »echter Tucholsky« ist der Text dennoch nicht geworden. Nach Ansicht des Literaturwissenschaftlers Ian King ist die Doktorarbeit Tucholskys »einziges langweiliges Werk«.

9.1.2009

Mit Schmus und Zitatenschatz (3)

In Zeiten, in denen Tucholsky ganze Gedichte fälschlich zugeschrieben werden, muss man schon froh sein, wenn gelegentlich nur ein falscher Aphorismus auftaucht. In diesem Fall handelt es sich um einen Spruch, mit dem man sich über allzu verständnisvolles Sozialpädagogentum oder eine als Toleranz maskierte Standpunktlosigkeit lustigzumachen pflegt. In einem Kommentar für den Wiesbadener Kurier und andere Medien schrieb Andreas Herholz:

Das Wahlvolk möchte Klarheit darüber haben, wofür die Parteien stehen und mit welchen Partnern sie ihre Programmatik und Politik umsetzen wollen. Wer nach allen Seiten offen ist, der kann nicht ganz dicht sein, urteilte schon Kurt Tucholsky.

Es ist jedoch beileibe nicht so, als stamme die falsche Zuschreibung dieses Zitates von Herholz selbst. Sie findet sich auf hunderten Internet-Seiten, und hat daher die Ehre, in die Sammlung der angeblichen Tucholsky-Zitate aufgenommen zu werden. Es wird sicherlich nicht die letzte Ergänzung gewesen sein.

29.12.2008

Nichts als Zitate

Es scheint inzwischen bei der Süddeutschen Zeitung einen redaktionsinternen Wettstreit zu geben, im Leitartikel möglichst ein Zitat von Tucholsky unterzubringen. Nach Kai Strittmatter zu Thailand und Ulrich Schäfer zur Post war nun Stefan Kornelius an der Reihe. In seinem Kommentar »Zu viel der Guten« zur Lage der Menschenrechte schrieb er am Schluss über die Rolle der Pazifisten:

Der Realist drängt, droht und schlägt zur Not auch zu. Er lockt, kauft und fördert. Der Realist sucht die Mitte zwischen dem Utopisten und dem Zyniker. Er würde zum Thema Krieg und Friedfertigkeit mit Kurt Tucholsky antworten, der 1935 im Schatten der Nationalsozialisten schrieb: Pazifist sein, das heiße ungefähr so viel wie gegen Pickel sein, damit heile man nicht. Heilen – im Maßstab der Welt mit all ihren Krankheiten ein utopisches Ziel.

Dieses Zitat ist nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig wiedergegeben. Es erweckt den Eindruck, als sei Tucholsky gegen Ende seines Lebens von seinen pazifistischen Positionen abgerückt. Dem war jedoch nicht so. In einer Beilage zu einem Brief vom 13. März 1935 an seine Freundin Hedwig Müller schrieb er:

Nichts als Pacifist zu sein – das ist ungefähr so, wie wenn ein Hautarzt sagt: «Ich bin gegen Pickel.» Damit heilt man nicht. Ich weiß Bescheid, denn ich habe diese Irrtümer hinter mir. […]

Will man aber den Krieg verhindern, dann muß man etwas tun, was alle diese nicht tun wollen: Man muß bezahlen.

Ein Ideal, für das man nicht bezahlt, kriegt man nicht.

Ein Ideal, für das ein Mann oder eine Frau nicht kämpfen wollen, stirbt – das ist ein Naturgesetz. Der Rest ist Familiäre Faschingsfeier im Odeon. […]

Ich habe einen Interventionskrieg stets für wahnsinnig gehalten, das wäre so, wie wenn man meine Mama, um sie zu ändern, ins Gefängnis sperren wollte. Was sollte dieser Krieg? Die boches sind boches – was nützt der Krieg? Aber:

Zwischen diesem Krieg und einer energischen und klaren Haltung aller Mächte Europas ist noch ein großer Unterschied.

Gut möglich, dass Tucholsky diese energische, aber nicht kriegerische Haltung heute in vielen Fällen wieder vermissen würde. Ob sie damals den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs verhindert hätte, wird jedoch nicht mehr zu beantworten sein.

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