1.2.2006

Beim Barte der Satire

In der Debatte um die umstrittenen Mohammed-Karikaturen der dänischen Zeitung Jyllands-Posten ist es wirklich nicht mehr so einfach, den Überblick zu bewahren. Die einen drucken die Karikaturen nach, um für die Pressefreiheit einzutreten, die anderen kritisieren den Abdruck als Missbrauch eben dieser Freiheit und als reine Marketing-Aktion. Kein Wunder natürlich, dass hier und da der Hinweis auf das Diktum Tucholskys auftaucht, wonach Satire „alles“ darf. Da sich nach der Lektüre von „Was darf die Satire?“ die Frage stellt, was die Mohammed-Karikaturen mit derselben zu haben, soll hier der Blick auf einen Text Tucholsky gerichtet werden, der sich stärker mit der Verwendung religiöser Symbole in der Kunst beschäftigt.

Dieser Text zeigt, dass man im Deutschland des Jahres 1929 nicht besonders tolerant war, was die Meinungsfreiheit in religiösen Dingen betraf. In „Die Begründung“ kritisierte Tucholsky ein Urteil gegen George Grosz, der aufgrund einer Christus-Darstellung wegen Gotteslästerung verurteilt worden war. Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass Grosz eine Einrichtung der christlichen Kirche, die Christusverehrung, angegriffen habe:

Denn richtete sich in den beiden vorgenannten Zeichnungen die Satire des Künstlers gegen einzelne Diener der christlichen Kirche und gegen den Gottesbegriff des ›heiligen Geistes‹, so ist hier in Bild 10 unverkennbar Christus selbst als Träger und Symbol jenes christlichen Glaubens, der bereits in den Zeichnungen 2 und 9 ironisiert wurde, das Angriffsobjekt.

Tucholsky lehnt den Versuch der Kirche, religiöse Gefühle mit Hilfe staatlicher Justiz schützen zu lassen, entscheiden ab. Sein Resümee:

Gegen eine solche unzureichende Begründung aber ist zu sagen, daß die Kirche unsre Gefühle verletzt; daß die aggressive Politik der Katholiken in Bayern und anderswo geeignet ist, unser Empfinden zu verletzen. Dieser Schutz der Kirche ist ein Angriff auf uns.

Grosz wurde nach einem mehrjährigen Berufungsverfahren schließlich vom Vorwurf der Gotteslästerung freigesprochen.

Nachtrag 4.2.2006: Heribert Prantl nimmt in der Süddeutschen den Fall George Grosz als Beispiel dafür, wie in der Geschichte um das gerungen wird, „was Kunst darf und was nicht“.

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