Die geschundenen Pazifisten

von Hellmut v. Gerlach

(Aus der Reihe: Erinnerungen an die Große Zeit, XVII)

Eine meiner wenigen erhebenden Stunden während des Krieges war, als Heinrich Ströbel, den ich persönlich noch nicht kannte, zu mir kam und etwa Folgendes sagte:

»Ich habe vor dem Kriege meine Parteigenossen immer davor gewarnt, sich einer pazifistischen Organisation anzuschließen, da die Arbeiterinternationale genüge, um den Kampf gegen den Militarismus zu führen. Ich stehe jetzt auf einem andern Standpunkt. Im Kriege haben die bürgerlichen Pazifisten die Probe bestanden, viele meiner Parteigenossen nicht. Ich sehe ein, daß besondere pazifistische Organisationen nötig sind. Wenn Sie meine Mitarbeit haben wollen, steht sie Ihnen zur Verfügung.«

Jawohl, die »bürgerlichen« Pazifisten — die sich übrigens zum Teil gar nicht sehr bürgerlich fühlten — hatten sich bewährt. Nur wenige sind abtrünnig geworden. Alle andern hielten mit ihrer Gesinnung durch, wenn sie sie auch unter der Militärdiktatur nur in bescheidenem Maß betätigen konnten.

Dies bescheidene Maß genügte jedoch vollständig, um sie den allmächtigen Militärs als den »innern Feind« erscheinen zu lassen, der mit allen Mitteln zu bekämpfen sei.

Die einzige unbedingt pazifistische Organisation, die vor dem Kriege in Deutschland bestand, war die Deutsche Friedensgesellschaft mit damals etwa 8000 Mitgliedern.

Sie hatte ein Organ: den Völkerfrieden, den der sehr national gesinnte Pfarrer Umfried leitete. Der Völkerfriede wurde sofort unter Vorzensur gestellt. Peinlichst paßte er sich den Weisungen des Zensors an. Nicht Ein Verstoß ist ihm unterlaufen. Trotzdem: am 17. November 1915 wurde er dauernd verboten. Die ganze Richtung paßte den Herren Generalen eben nicht.

Die Friedensgesellschaft, die damals ihren Sitz in Stuttgart hatte, besaß dort eine Buchhandlung. Diese reichte ein Verzeichnis der von ihr vertriebenen Literatur ein. Nachdem das Generalkommando die Auswahl der zulässigen Schriften getroffen hatte, wurden nur noch diese vertrieben. Trotzdem wurde die Buchhandlung im April 1916 auf behördlichen Befehl geschlossen. Warum? Darum! Nicht einmal die Satzungen der Friedensgesellschaft durften mehr verbreitet werden.

Geschlossene Mitgliederversammlungen waren der Friedensgesellschaft zunächst noch erlaubt. Sie konnte sogar im Herbst 1915 ihre Generalversammlung in Leipzig abhalten, allerdings unter der Bedingung, daß kein Bericht darüber in die Presse käme. Die reaktionäre Presse griff sie ob der in Leipzig unter Ausschluß der Öffentlichkeit gefaßten Beschlüsse wüst an als »Tröster unsrer Feinde« und behauptete, daß ihre Beschlüsse »an Landesverrat grenzten und geeignet seien, den Krieg unnötig zu verlängern«. Nicht einmal zur Abwehr dieser ebenso infamen wie sinnlosen Angriffe durfte auch nur der Wortlaut der Beschlüsse bekannt gegeben werden.

Bald wurden sogar die geschlossenen Mitgliederversammlungen verboten. Als daraufhin einige Dutzend Berliner Pazifisten sich zwanglos — ohne Tagesordnung, ohne Vorsitz, ohne Geschäftsordnung — einmal wöchentlich im Café Austria trafen, wurden sie bespitzelt. Im Einverständnis mit dem Wirt plazierte die Polizei in den dunkeln Hohlraum zwischen einer Doppeltür ein paar Ehrenmänner, die dort angeblich stenographisch die Gespräche aufnahmen. Das kam zufällig bei einem Disziplinarverfahren gegen einen Oberlehrer heraus, dem man vorhielt, er habe sich im Café Austria gegen den rücksichtslosen U-Boot-Krieg ausgesprochen. Am 5. April 1917 drang übrigens die Polizei ganz offiziell in das Café ein und machte den »verbotenen Versammlungen« ein für alle Mal ein Ende. Das Gesuch eines der Teilnehmer, des Rechtsanwalts Victor Fränkl, diese zwanglosen Zusammenkünfte zu genehmigen, wurde abschlägig beschieden. Der Oberpräsident schrieb, daß »die Abhaltung von Zusammenkünften von Freunden pazifistischer Bestrebungen in jetziger Zeit zur Schädigung des Staatswohls führe und somit eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit darstelle«.

Als dem Sekretär der Deutschen Friedensgesellschaft, Herrn Röttcher, sogar die Versendung von Sitzungsprotokollen des Vorstandes verboten wurde, da war es selbst mit dem letzten Rest internster politischer Tätigkeit aus.

Die Friedensgesellschaft, die selbst unter diesem eisernen Druck nicht ganz in Schlaf versinken wollte, wandte sich charitativer Tätigkeit zu. Auf Grund einer Ermächtigung des Preußischen Kriegsministeriums widmete sie sich dem Briefverkehr, der der Gefangenenfürsorge und der Nachforschung nach Zivilinternierten diente. Sie leistete damit zahllosen Familien unendlich wertvolle Dienste, zumal es zunächst keine andre Organisation für diesen Zweck gab.

Aber auch die charitative Tätigkeit wurde ihr am 30. Mai 1916 untersagt. Dem Generalkommando genügte nicht, die Friedensgesellschaft politisch getötet zu haben. Sie mußte ganz und gar verröcheln. Wenn sie sich auch nur charitativ betätigte: das hätte sie doch manchem Menschen als nützlich erscheinen lassen. Und das durfte nicht sein.

Im Herbst 1914 wurde der Bund Neues Vaterland gegründet. Er war nicht nur als pazifistische Organisation gedacht, sondern verfolgte, wie sein Name besagt, auch innenpolitische Zwecke: Erneuerung Deutschlands auf demokratischer Grundlage. Nicht als Massenorganisation war er gewollt, sondern als wahre Arbeitsgemeinschaft aktiver Persönlichkeiten. Schon der hohe Jahresbeitrag von 50 Mark schloß den Gedanken an Propaganda in den breiten Massen aus.

Neue Männer, die bis dahin als Pazifisten nicht sichtbar geworden waren, traten an die Spitze: Deutschlands bekanntester Pferdesportsmann Kurt v. Tepper-Laski als Vorsitzender und Graf Arco von den Telefunken als sein Stellvertreter. Beide hatten sich bis dahin besonders als Monisten betätigt. Aber die Kriegserfahrung drängte sie zum Bekenntnis ihres Pazifismus. Ihnen schlossen sich eine ganze Anzahl freigesinnter Aristokraten, namentlich ehemalige Diplomaten, bedeutende Gelehrte und sonst hervorragende Persönlichkeiten an. Otto Lehmann-Rußbüldt war, ehe er ins Feld mußte, die treibende Kraft als Organisator.

Der Bund Neues Vaterland wurde zunächst glimpflicher angefaßt als die Friedensgesellschaft. Im kaiserlichen Deutschland hatte man instinktiven Respekt vor einem authentischen Grafen und einem adligen Herrenreiter, mit dem der Kronprinz vertrauensvolle Briefe über Rennpferde auszutauschen pflegte.

Aber der Wind schlug gänzlich um, als im Frühjahr 1915 Herr v. Tepper-Laski im Einverständnis mit dem Auswärtigen Amt im Haag war und dort in Gemeinschaft mit Professor Walther Schücking die Möglichkeit von Friedensverhandlungen mit England feststellte. Das enthüllte ihn als einen ganz gemeingefährlichen Menschen.

Und nun begann der Leidensweg des Bundes Neues Vaterland.

Erst wurde ihm verboten, an Nichtmitglieder Mitteilungen zu versenden. Als Übertretung dieses Verbotes wurde schon schwer gerügt, daß er den bisherigen Empfängern seiner Mitteilungen mitteilte, er könne ihnen in Zukunft nichts mehr mitteilen.

Dann wurde ihm verboten, seinen eignen Mitgliedern Mitteilungen zukommen zu lassen. Und es wurde diesem Verbot das Verbot hinzugefügt, den Mitgliedern von dem Verbot Kenntnis zu geben. Sie sollten an seinen Selbstmord glauben.

Es folgte eine Haussuchung und die Beschlagnahme aller Drucksachen. Es folgte die Verhaftung der Sekretärin Lilli Jannasch. Aber da dem Oberkommando der Bund trotz alledem und alledem immer noch als eine gefährliche Größe erschien, wurde am 7. Februar 1916 kurzerhand verfügt, daß »dem Bunde für die Dauer des Krieges jede weitere Betätigung im Sinne seiner Bestrebungen … verboten sei«.

Sehr bezeichnend für die Noblesse, mit der die Militärbehörde in solchen Dingen vorzugehen pflegte, ist die Unterredung, die der berüchtigte Polizeimajor Henninger, die rechte Hand des Generals v. Kessel, am 14. Oktober 1915 mit Graf Arco und Lilli Jannasch hatte. Zu Graf Arco sagte Herr Henninger: »Ich verstehe, wenn Ballin für den Frieden ist. Seine Linie ist durch den Krieg lahmgelegt. Aber Ihre Gesellschaft hat doch Kriegslieferungen!« Und zu Fräulein Jannasch: »Lösen Sie sich doch auf! Denken Sie, wenn Sie als Landesverräterin verhaftet würden, Sie könnten sich ja in Ihrem Hause nicht mehr sehen lassen.« (Ihr Vater war ein berühmter Professor an der Berliner Universität.) »Nach der Anti-Annexions-Broschüre wollten wir Ihren Bund schon auflösen. Nur dem Reichskanzler verdanken Sie, daß es nicht geschehen ist.«

Die Verhaftung von Lilli Jannasch ist am 31. März 1916 erfolgt. Volle 14 Wochen ist sie in Haft behalten worden, ohne daß jemals ein Grund ihr mitgeteilt, jemals ein Verhör mit ihr veranstaltet worden wäre. Als sie, gleichfalls ohne Angabe von Gründen, freigelassen wurde, mußte sie einen Revers unterschreiben, daß sie für die Dauer des Krieges sich weder für den Pazifismus noch für das Frauenstimmrecht betätigen und von diesem Verbot keinem Dritten Mitteilung machen werde.

Auch ihre Nachfolgerin im Sekretariat des Bundes, Elsbeth Brück, wurde ohne Angabe von Gründen verhaftet, aus Berlin transportiert und so schnöde auf dem Transport behandelt, daß sie fast gebrochen aus der Haft zurückkehrte.

Nachdem die Deutsche Friedensgesellschaft und der Bund Neues Vaterland abgewürgt waren, gründeten wir am 30. Juli 1916 die Zentralstelle Völkerrecht. Wir wählten den etwas akademisch anmutenden Namen, um nicht von vorn herein die Militärs kopfscheu zu machen.

Vergebens!

Gleich die Veröffentlichung unsres Gründungsaufrufs wurde verboten. Überhaupt betätigte das Oberkommando in den Marken uns gegenüber eine Taktik, die nur als fortgesetzter Abtreibungsversuch bezeichnet werden kann.

In der für Berlin geplanten Gründungsversammlung sollte Ludwig Quidde das Referat halten. Er wurde schleunigst in seiner Eigenschaft als bayrischer Staatsangehöriger aus Berlin und der ganzen Provinz Brandenburg ausgewiesen. Sein zur Verlesung eingesandtes Referat wurde verboten, und zwar mit dem hübschen Zusatz, »daß es auch mit Änderungen nicht genehmigt werden würde«. Verboten wurde außerdem jede Diskussion für die Versammlung, die augenscheinlich vom Oberkommando als eine Art Trappistenkonvent gedacht war. Wiederum verlangte von uns dasselbe Oberkommando, daß wir uns als Verein konstituierten, Satzungen annähmen, einen Vorstand wählten. Wie das ohne ein gewisses Minimum von Diskussion möglich sein sollte, war das Geheimnis des Oberkommandos. Wir baten um seine Lüpfung und erhielten darauf die einzige Antwort, die es geben konnte: keine.

Unter diesen Umständen verzichteten wir auf Berlin und flüchteten nach Frankfurt am Main. Das Oberkommando dort war das einzige, bei dem man wenigstens auf lucida intervalla rechnen konnte. Es genehmigte die Gründungsversammlung als geschlossene Versammlung für Eingeladene, unter polizeilicher und militärischer Überwachung, mit der Bedingung, daß ein Versammlungsbericht nur von der Versammlungsleitung angefertigt und zur Zensur eingereicht werde.

Die Versammlung fand am 3. Dezember 1916 statt. Keiner der anwesenden Behördenvertreter fand Anlaß zum Einschreiten. Der Bericht wurde schon am 4. Dezember der Frankfurter Zensurstelle eingereicht, die ihn als »an sich gar nicht zensurpflichtig« erklärte, aber auf Befehl von Berlin dorthin sandte.

Von Berlin ist er trotz all unsrer Mahnungen und Beschwerden nie zurückgekommen.

Schon am 25. Januar 1917 wurde der Zentralstelle übrigens in Berlin jede Werbetätigkeit und jede Kundgebung verboten. Womit auch sie lahmgelegt war, ehe sie ihre eigentliche Tätigkeit überhaupt hatte aufnehmen können.

Uns Pazifisten ist manchmal von befreundeter Seite vorgeworfen worden, wir hätten während des Krieges zu wenig getan. Mir scheint, wir haben unter Übernahme nicht ganz unerheblicher persönlicher Risiken getan, was wir tun konnten, ohne illegal zu werden.

Wir haben uns an das bestehende Recht gehalten, auch wenn wir es noch so abscheulich fanden. Den Militärbehörden freilich genügten ihre legalen Befugnisse noch nicht. Sie wurden uns gegenüber zu Rechtsbrechern, ohne daß wir uns dagegen zur Wehr setzen konnten.

Völlig illegal war etwa das an alle pazifistischen Organisationen gerichtete Verlangen, die Mitgliederlisten auszuliefern. Wir mußten ihm trotz seiner Gesetzwidrigkeit stattgeben, weil uns im Falle der Weigerung mit der Auflösung gedroht wurde.

Warum wollten die Militärbehörden unsre Mitglieder kennen lernen? Einen anständigen Grund konnten sie nicht vorbringen. Folglich muß man annehmen, daß entweder die noch Militärpflichtigen an die Front gebracht oder die Beamten diszipliniert oder die Geschäftsleute wirtschaftlich geschädigt werden sollten. In Schweinfurt, zum Beispiel, war die Folge der erzwungenen Adressenauslieferung, daß der Magistrat allen Mitgliedern schriftlich den Austritt nahelegte, widrigenfalls über sie die Briefsperre verhängt werden würde.

Wie jeder einzelne von uns Pazifisten gepiesackt worden ist, dafür will ich ein paar meiner eignen Erlebnisse anführen.

Mein Vortrag in Budapest im Januar 1916 über Ernährungsfragen hatte in den maßgebenden ungarischen Kreisen den lebhaften Wunsch geweckt, mich bald noch einmal zu hören, weil man eine der deutschen ähnliche Organisation für die Lebensmittelversorgung schaffen wollte. Ich bekam eine ganz offizielle Einladung, aber — keinen deutschen Paß! Am 15. Mai 1916 eröffnete mir Minister von Loebell schriftlich:

»Unter den gegenwärtigen Verhältnissen lassen es die Interessen des Reiches erforderlich erscheinen, Reisen nach dem verbündeten und dem neutralen Ausland auf Fälle dringendster Notwendigkeit einzuschränken. Ich sehe mich daher zu meinem Bedauern nicht in der Lage, den Bescheid des hiesigen Polizeipräsidenten, durch welchen der Antrag Ew. Hoch-wohlgeboren auf Erteilung eines Auslandspasses abgelehnt worden ist, einer Abänderung zu unterziehen.«

Im Herbst 1917 sollte eine wichtige Besprechung von deutschen Pazifisten mit Neutralen in Bern stattfinden. Am 1. November eröffnete mir Unterstaatssekretär von dem Bussche, das Auswärtige Amt sei zwar für die Bewilligung aller Pässe, aber das Militär verweigere sie für Quidde, Schücking und mich, indem es behaupte, wir besäßen zu viel Material von der Front. Meine Hinweise darauf, daß doch die Abgeordneten das meiste Material von der Front bekämen, und daß man trotzdem erst kürzlich die sozialdemokratischen Abgeordneten nach Kopenhagen gelassen habe, rief nur die Feststellung hervor: »Wir denken ja darüber auch anders. Aber die Bedenken des Generalstabs Ihnen gegenüber sind unüberwindlich.«

Daß meine Telephongespräche überwacht wurden, daß die harmlosesten Zeitungen aus der Schweiz an der Grenze zurückgebalten wurden — Hunderte davon habe ich nach dem Kriege nachträglich ausgeliefert erhalten —, daß ich der Briefsperre unterlag und auch meine Familienkorrespondenz von den schmutzigen Fingern der Spione durchwühlt wurde: das sind fast Selbstverständlichkeiten.

Reden durfte ich nur ganz ausnahmsweise. Eine Reihe von Generalkommandos verbot mir ein für alle Mal das Auftreten in ihrem Bereich selbst in geschlossenen Versammlungen. In einigen Bezirken erlaubte man mir das Reden unter der Bedingung, daß ich vorher mein Manuskript zur Zensur einsende (wobei ich mir übrigens, sobald ich mich von der genügenden Dämlichkeit des überwachenden Beamten überzeugt hatte, wesentliche Einschiebsel gestattet habe). In Erfurt wurde, nachdem mir ein Vortrag über »Europa nach dem Kriege” erlaubt worden war, nachträglich die Bedingung gestellt, daß das Wort Friede in der Bezeichnung der Versammlung fehle. Die Einladungen waren schon gesetzt. Die Überschrift sah nach Erfüllung der Bedingung so aus:

»Öffentliche            versammlung.«


Am 13. Mai 1917 hatte Licentiat Mumm, der jetzige deutschnationale Abgeordnete, mit Professor Seeberg im Zirkus Busch eine große Versammlung für Annexionen abgehalten. Unter Berufung darauf meldete ich für den Zirkus Schumann auf den 24. Juni eine Versammlung an, in der Quidde »Was erwarten wir vom Frieden?« und Eduard Bernstein: »Was erwarten wir von Stockholm?« behandeln sollten. Das Polizeipräsidium antwortete mir am 15. Juni, es sei vom Oberkommando in den Marken angewiesen, mir die Genehmigung zu versagen, da öffentliche Versammlungen politischer Parteien oder diesen gleich zu achtender Vereinigungen verboten seien.

Ich war zwar weder eine politische Partei noch eine dieser gleich zu achtende Vereinigung, ich war nur genau das Selbe wie Licentiat Mumm, nämlich ein Privatmann. Aber das half mir nichts. Was Mumm für Annexionen tat, durfte ich nicht dagegen tun.

Das war ja überhaupt so aufreizend, daß ständig mit zweierlei Maß gemessen wurde. Die Alldeutschen konnten die hetzerischsten Broschüren selbst an der Front verbreiten, konnten uns mit den verlogensten Angriffen überschütten, konnten die Regierungspolitik in jeder Weise durchkreuzen. Wir, die Quidde, Schücking, Wehberg, L. G. Heymann und die Andern, durften uns nicht zur Wehr setzen, durften die Regierungspolitik nicht vertreten, wo sie uns richtig schien, durften nicht die Stimme der Vernunft erschallen lassen, die allein Deutschland im Ausland hätte nützen können.

Wir waren nicht nur machtlos: wir waren auch rechtlos. Mein alter Freund Theodor Barth pflegte zu sagen: Unrecht tun sei schlimm, Unrecht dulden sei schlimmer. Nun, wir mußten wehrlos jegliches Unrecht dulden. Die Herren Militärs gestatteten keinem Deutschen, den von ihnen in den Abgrund kutschierten Karren aufzuhalten.

Erschienen in: Die Weltbühne, Nr. 51, 21. Jg, (15. Dezember 1925), S. 901

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1.1.2004

Die geschundenen Pazifisten

von Hellmut v. Gerlach

(Aus der Reihe: Erinnerungen an die Große Zeit, XVII)

Eine meiner wenigen erhebenden Stunden während des Krieges war, als Heinrich Ströbel, den ich persönlich noch nicht kannte, zu mir kam und etwa Folgendes sagte:

»Ich habe vor dem Kriege meine Parteigenossen immer davor gewarnt, sich einer pazifistischen Organisation anzuschließen, da die Arbeiterinternationale genüge, um den Kampf gegen den Militarismus zu führen. Ich stehe jetzt auf einem andern Standpunkt. Im Kriege haben die bürgerlichen Pazifisten die Probe bestanden, viele meiner Parteigenossen nicht. Ich sehe ein, daß besondere pazifistische Organisationen nötig sind. Wenn Sie meine Mitarbeit haben wollen, steht sie Ihnen zur Verfügung.«

Jawohl, die »bürgerlichen« Pazifisten — die sich übrigens zum Teil gar nicht sehr bürgerlich fühlten — hatten sich bewährt. Nur wenige sind abtrünnig geworden. Alle andern hielten mit ihrer Gesinnung durch, wenn sie sie auch unter der Militärdiktatur nur in bescheidenem Maß betätigen konnten.

Dies bescheidene Maß genügte jedoch vollständig, um sie den allmächtigen Militärs als den »innern Feind« erscheinen zu lassen, der mit allen Mitteln zu bekämpfen sei.

Die einzige unbedingt pazifistische Organisation, die vor dem Kriege in Deutschland bestand, war die Deutsche Friedensgesellschaft mit damals etwa 8000 Mitgliedern.

Sie hatte ein Organ: den Völkerfrieden, den der sehr national gesinnte Pfarrer Umfried leitete. Der Völkerfriede wurde sofort unter Vorzensur gestellt. Peinlichst paßte er sich den Weisungen des Zensors an. Nicht Ein Verstoß ist ihm unterlaufen. Trotzdem: am 17. November 1915 wurde er dauernd verboten. Die ganze Richtung paßte den Herren Generalen eben nicht.

Die Friedensgesellschaft, die damals ihren Sitz in Stuttgart hatte, besaß dort eine Buchhandlung. Diese reichte ein Verzeichnis der von ihr vertriebenen Literatur ein. Nachdem das Generalkommando die Auswahl der zulässigen Schriften getroffen hatte, wurden nur noch diese vertrieben. Trotzdem wurde die Buchhandlung im April 1916 auf behördlichen Befehl geschlossen. Warum? Darum! Nicht einmal die Satzungen der Friedensgesellschaft durften mehr verbreitet werden.

Geschlossene Mitgliederversammlungen waren der Friedensgesellschaft zunächst noch erlaubt. Sie konnte sogar im Herbst 1915 ihre Generalversammlung in Leipzig abhalten, allerdings unter der Bedingung, daß kein Bericht darüber in die Presse käme. Die reaktionäre Presse griff sie ob der in Leipzig unter Ausschluß der Öffentlichkeit gefaßten Beschlüsse wüst an als »Tröster unsrer Feinde« und behauptete, daß ihre Beschlüsse »an Landesverrat grenzten und geeignet seien, den Krieg unnötig zu verlängern«. Nicht einmal zur Abwehr dieser ebenso infamen wie sinnlosen Angriffe durfte auch nur der Wortlaut der Beschlüsse bekannt gegeben werden.

Bald wurden sogar die geschlossenen Mitgliederversammlungen verboten. Als daraufhin einige Dutzend Berliner Pazifisten sich zwanglos — ohne Tagesordnung, ohne Vorsitz, ohne Geschäftsordnung — einmal wöchentlich im Café Austria trafen, wurden sie bespitzelt. Im Einverständnis mit dem Wirt plazierte die Polizei in den dunkeln Hohlraum zwischen einer Doppeltür ein paar Ehrenmänner, die dort angeblich stenographisch die Gespräche aufnahmen. Das kam zufällig bei einem Disziplinarverfahren gegen einen Oberlehrer heraus, dem man vorhielt, er habe sich im Café Austria gegen den rücksichtslosen U-Boot-Krieg ausgesprochen. Am 5. April 1917 drang übrigens die Polizei ganz offiziell in das Café ein und machte den »verbotenen Versammlungen« ein für alle Mal ein Ende. Das Gesuch eines der Teilnehmer, des Rechtsanwalts Victor Fränkl, diese zwanglosen Zusammenkünfte zu genehmigen, wurde abschlägig beschieden. Der Oberpräsident schrieb, daß »die Abhaltung von Zusammenkünften von Freunden pazifistischer Bestrebungen in jetziger Zeit zur Schädigung des Staatswohls führe und somit eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit darstelle«.

Als dem Sekretär der Deutschen Friedensgesellschaft, Herrn Röttcher, sogar die Versendung von Sitzungsprotokollen des Vorstandes verboten wurde, da war es selbst mit dem letzten Rest internster politischer Tätigkeit aus.

Die Friedensgesellschaft, die selbst unter diesem eisernen Druck nicht ganz in Schlaf versinken wollte, wandte sich charitativer Tätigkeit zu. Auf Grund einer Ermächtigung des Preußischen Kriegsministeriums widmete sie sich dem Briefverkehr, der der Gefangenenfürsorge und der Nachforschung nach Zivilinternierten diente. Sie leistete damit zahllosen Familien unendlich wertvolle Dienste, zumal es zunächst keine andre Organisation für diesen Zweck gab.

Aber auch die charitative Tätigkeit wurde ihr am 30. Mai 1916 untersagt. Dem Generalkommando genügte nicht, die Friedensgesellschaft politisch getötet zu haben. Sie mußte ganz und gar verröcheln. Wenn sie sich auch nur charitativ betätigte: das hätte sie doch manchem Menschen als nützlich erscheinen lassen. Und das durfte nicht sein.

Im Herbst 1914 wurde der Bund Neues Vaterland gegründet. Er war nicht nur als pazifistische Organisation gedacht, sondern verfolgte, wie sein Name besagt, auch innenpolitische Zwecke: Erneuerung Deutschlands auf demokratischer Grundlage. Nicht als Massenorganisation war er gewollt, sondern als wahre Arbeitsgemeinschaft aktiver Persönlichkeiten. Schon der hohe Jahresbeitrag von 50 Mark schloß den Gedanken an Propaganda in den breiten Massen aus.

Neue Männer, die bis dahin als Pazifisten nicht sichtbar geworden waren, traten an die Spitze: Deutschlands bekanntester Pferdesportsmann Kurt v. Tepper-Laski als Vorsitzender und Graf Arco von den Telefunken als sein Stellvertreter. Beide hatten sich bis dahin besonders als Monisten betätigt. Aber die Kriegserfahrung drängte sie zum Bekenntnis ihres Pazifismus. Ihnen schlossen sich eine ganze Anzahl freigesinnter Aristokraten, namentlich ehemalige Diplomaten, bedeutende Gelehrte und sonst hervorragende Persönlichkeiten an. Otto Lehmann-Rußbüldt war, ehe er ins Feld mußte, die treibende Kraft als Organisator.

Der Bund Neues Vaterland wurde zunächst glimpflicher angefaßt als die Friedensgesellschaft. Im kaiserlichen Deutschland hatte man instinktiven Respekt vor einem authentischen Grafen und einem adligen Herrenreiter, mit dem der Kronprinz vertrauensvolle Briefe über Rennpferde auszutauschen pflegte.

Aber der Wind schlug gänzlich um, als im Frühjahr 1915 Herr v. Tepper-Laski im Einverständnis mit dem Auswärtigen Amt im Haag war und dort in Gemeinschaft mit Professor Walther Schücking die Möglichkeit von Friedensverhandlungen mit England feststellte. Das enthüllte ihn als einen ganz gemeingefährlichen Menschen.

Und nun begann der Leidensweg des Bundes Neues Vaterland.

Erst wurde ihm verboten, an Nichtmitglieder Mitteilungen zu versenden. Als Übertretung dieses Verbotes wurde schon schwer gerügt, daß er den bisherigen Empfängern seiner Mitteilungen mitteilte, er könne ihnen in Zukunft nichts mehr mitteilen.

Dann wurde ihm verboten, seinen eignen Mitgliedern Mitteilungen zukommen zu lassen. Und es wurde diesem Verbot das Verbot hinzugefügt, den Mitgliedern von dem Verbot Kenntnis zu geben. Sie sollten an seinen Selbstmord glauben.

Es folgte eine Haussuchung und die Beschlagnahme aller Drucksachen. Es folgte die Verhaftung der Sekretärin Lilli Jannasch. Aber da dem Oberkommando der Bund trotz alledem und alledem immer noch als eine gefährliche Größe erschien, wurde am 7. Februar 1916 kurzerhand verfügt, daß »dem Bunde für die Dauer des Krieges jede weitere Betätigung im Sinne seiner Bestrebungen … verboten sei«.

Sehr bezeichnend für die Noblesse, mit der die Militärbehörde in solchen Dingen vorzugehen pflegte, ist die Unterredung, die der berüchtigte Polizeimajor Henninger, die rechte Hand des Generals v. Kessel, am 14. Oktober 1915 mit Graf Arco und Lilli Jannasch hatte. Zu Graf Arco sagte Herr Henninger: »Ich verstehe, wenn Ballin für den Frieden ist. Seine Linie ist durch den Krieg lahmgelegt. Aber Ihre Gesellschaft hat doch Kriegslieferungen!« Und zu Fräulein Jannasch: »Lösen Sie sich doch auf! Denken Sie, wenn Sie als Landesverräterin verhaftet würden, Sie könnten sich ja in Ihrem Hause nicht mehr sehen lassen.« (Ihr Vater war ein berühmter Professor an der Berliner Universität.) »Nach der Anti-Annexions-Broschüre wollten wir Ihren Bund schon auflösen. Nur dem Reichskanzler verdanken Sie, daß es nicht geschehen ist.«

Die Verhaftung von Lilli Jannasch ist am 31. März 1916 erfolgt. Volle 14 Wochen ist sie in Haft behalten worden, ohne daß jemals ein Grund ihr mitgeteilt, jemals ein Verhör mit ihr veranstaltet worden wäre. Als sie, gleichfalls ohne Angabe von Gründen, freigelassen wurde, mußte sie einen Revers unterschreiben, daß sie für die Dauer des Krieges sich weder für den Pazifismus noch für das Frauenstimmrecht betätigen und von diesem Verbot keinem Dritten Mitteilung machen werde.

Auch ihre Nachfolgerin im Sekretariat des Bundes, Elsbeth Brück, wurde ohne Angabe von Gründen verhaftet, aus Berlin transportiert und so schnöde auf dem Transport behandelt, daß sie fast gebrochen aus der Haft zurückkehrte.

Nachdem die Deutsche Friedensgesellschaft und der Bund Neues Vaterland abgewürgt waren, gründeten wir am 30. Juli 1916 die Zentralstelle Völkerrecht. Wir wählten den etwas akademisch anmutenden Namen, um nicht von vorn herein die Militärs kopfscheu zu machen.

Vergebens!

Gleich die Veröffentlichung unsres Gründungsaufrufs wurde verboten. Überhaupt betätigte das Oberkommando in den Marken uns gegenüber eine Taktik, die nur als fortgesetzter Abtreibungsversuch bezeichnet werden kann.

In der für Berlin geplanten Gründungsversammlung sollte Ludwig Quidde das Referat halten. Er wurde schleunigst in seiner Eigenschaft als bayrischer Staatsangehöriger aus Berlin und der ganzen Provinz Brandenburg ausgewiesen. Sein zur Verlesung eingesandtes Referat wurde verboten, und zwar mit dem hübschen Zusatz, »daß es auch mit Änderungen nicht genehmigt werden würde«. Verboten wurde außerdem jede Diskussion für die Versammlung, die augenscheinlich vom Oberkommando als eine Art Trappistenkonvent gedacht war. Wiederum verlangte von uns dasselbe Oberkommando, daß wir uns als Verein konstituierten, Satzungen annähmen, einen Vorstand wählten. Wie das ohne ein gewisses Minimum von Diskussion möglich sein sollte, war das Geheimnis des Oberkommandos. Wir baten um seine Lüpfung und erhielten darauf die einzige Antwort, die es geben konnte: keine.

Unter diesen Umständen verzichteten wir auf Berlin und flüchteten nach Frankfurt am Main. Das Oberkommando dort war das einzige, bei dem man wenigstens auf lucida intervalla rechnen konnte. Es genehmigte die Gründungsversammlung als geschlossene Versammlung für Eingeladene, unter polizeilicher und militärischer Überwachung, mit der Bedingung, daß ein Versammlungsbericht nur von der Versammlungsleitung angefertigt und zur Zensur eingereicht werde.

Die Versammlung fand am 3. Dezember 1916 statt. Keiner der anwesenden Behördenvertreter fand Anlaß zum Einschreiten. Der Bericht wurde schon am 4. Dezember der Frankfurter Zensurstelle eingereicht, die ihn als »an sich gar nicht zensurpflichtig« erklärte, aber auf Befehl von Berlin dorthin sandte.

Von Berlin ist er trotz all unsrer Mahnungen und Beschwerden nie zurückgekommen.

Schon am 25. Januar 1917 wurde der Zentralstelle übrigens in Berlin jede Werbetätigkeit und jede Kundgebung verboten. Womit auch sie lahmgelegt war, ehe sie ihre eigentliche Tätigkeit überhaupt hatte aufnehmen können.

Uns Pazifisten ist manchmal von befreundeter Seite vorgeworfen worden, wir hätten während des Krieges zu wenig getan. Mir scheint, wir haben unter Übernahme nicht ganz unerheblicher persönlicher Risiken getan, was wir tun konnten, ohne illegal zu werden.

Wir haben uns an das bestehende Recht gehalten, auch wenn wir es noch so abscheulich fanden. Den Militärbehörden freilich genügten ihre legalen Befugnisse noch nicht. Sie wurden uns gegenüber zu Rechtsbrechern, ohne daß wir uns dagegen zur Wehr setzen konnten.

Völlig illegal war etwa das an alle pazifistischen Organisationen gerichtete Verlangen, die Mitgliederlisten auszuliefern. Wir mußten ihm trotz seiner Gesetzwidrigkeit stattgeben, weil uns im Falle der Weigerung mit der Auflösung gedroht wurde.

Warum wollten die Militärbehörden unsre Mitglieder kennen lernen? Einen anständigen Grund konnten sie nicht vorbringen. Folglich muß man annehmen, daß entweder die noch Militärpflichtigen an die Front gebracht oder die Beamten diszipliniert oder die Geschäftsleute wirtschaftlich geschädigt werden sollten. In Schweinfurt, zum Beispiel, war die Folge der erzwungenen Adressenauslieferung, daß der Magistrat allen Mitgliedern schriftlich den Austritt nahelegte, widrigenfalls über sie die Briefsperre verhängt werden würde.

Wie jeder einzelne von uns Pazifisten gepiesackt worden ist, dafür will ich ein paar meiner eignen Erlebnisse anführen.

Mein Vortrag in Budapest im Januar 1916 über Ernährungsfragen hatte in den maßgebenden ungarischen Kreisen den lebhaften Wunsch geweckt, mich bald noch einmal zu hören, weil man eine der deutschen ähnliche Organisation für die Lebensmittelversorgung schaffen wollte. Ich bekam eine ganz offizielle Einladung, aber — keinen deutschen Paß! Am 15. Mai 1916 eröffnete mir Minister von Loebell schriftlich:

»Unter den gegenwärtigen Verhältnissen lassen es die Interessen des Reiches erforderlich erscheinen, Reisen nach dem verbündeten und dem neutralen Ausland auf Fälle dringendster Notwendigkeit einzuschränken. Ich sehe mich daher zu meinem Bedauern nicht in der Lage, den Bescheid des hiesigen Polizeipräsidenten, durch welchen der Antrag Ew. Hoch-wohlgeboren auf Erteilung eines Auslandspasses abgelehnt worden ist, einer Abänderung zu unterziehen.«

Im Herbst 1917 sollte eine wichtige Besprechung von deutschen Pazifisten mit Neutralen in Bern stattfinden. Am 1. November eröffnete mir Unterstaatssekretär von dem Bussche, das Auswärtige Amt sei zwar für die Bewilligung aller Pässe, aber das Militär verweigere sie für Quidde, Schücking und mich, indem es behaupte, wir besäßen zu viel Material von der Front. Meine Hinweise darauf, daß doch die Abgeordneten das meiste Material von der Front bekämen, und daß man trotzdem erst kürzlich die sozialdemokratischen Abgeordneten nach Kopenhagen gelassen habe, rief nur die Feststellung hervor: »Wir denken ja darüber auch anders. Aber die Bedenken des Generalstabs Ihnen gegenüber sind unüberwindlich.«

Daß meine Telephongespräche überwacht wurden, daß die harmlosesten Zeitungen aus der Schweiz an der Grenze zurückgebalten wurden — Hunderte davon habe ich nach dem Kriege nachträglich ausgeliefert erhalten —, daß ich der Briefsperre unterlag und auch meine Familienkorrespondenz von den schmutzigen Fingern der Spione durchwühlt wurde: das sind fast Selbstverständlichkeiten.

Reden durfte ich nur ganz ausnahmsweise. Eine Reihe von Generalkommandos verbot mir ein für alle Mal das Auftreten in ihrem Bereich selbst in geschlossenen Versammlungen. In einigen Bezirken erlaubte man mir das Reden unter der Bedingung, daß ich vorher mein Manuskript zur Zensur einsende (wobei ich mir übrigens, sobald ich mich von der genügenden Dämlichkeit des überwachenden Beamten überzeugt hatte, wesentliche Einschiebsel gestattet habe). In Erfurt wurde, nachdem mir ein Vortrag über »Europa nach dem Kriege” erlaubt worden war, nachträglich die Bedingung gestellt, daß das Wort Friede in der Bezeichnung der Versammlung fehle. Die Einladungen waren schon gesetzt. Die Überschrift sah nach Erfüllung der Bedingung so aus:

»Öffentliche            versammlung.«


Am 13. Mai 1917 hatte Licentiat Mumm, der jetzige deutschnationale Abgeordnete, mit Professor Seeberg im Zirkus Busch eine große Versammlung für Annexionen abgehalten. Unter Berufung darauf meldete ich für den Zirkus Schumann auf den 24. Juni eine Versammlung an, in der Quidde »Was erwarten wir vom Frieden?« und Eduard Bernstein: »Was erwarten wir von Stockholm?« behandeln sollten. Das Polizeipräsidium antwortete mir am 15. Juni, es sei vom Oberkommando in den Marken angewiesen, mir die Genehmigung zu versagen, da öffentliche Versammlungen politischer Parteien oder diesen gleich zu achtender Vereinigungen verboten seien.

Ich war zwar weder eine politische Partei noch eine dieser gleich zu achtende Vereinigung, ich war nur genau das Selbe wie Licentiat Mumm, nämlich ein Privatmann. Aber das half mir nichts. Was Mumm für Annexionen tat, durfte ich nicht dagegen tun.

Das war ja überhaupt so aufreizend, daß ständig mit zweierlei Maß gemessen wurde. Die Alldeutschen konnten die hetzerischsten Broschüren selbst an der Front verbreiten, konnten uns mit den verlogensten Angriffen überschütten, konnten die Regierungspolitik in jeder Weise durchkreuzen. Wir, die Quidde, Schücking, Wehberg, L. G. Heymann und die Andern, durften uns nicht zur Wehr setzen, durften die Regierungspolitik nicht vertreten, wo sie uns richtig schien, durften nicht die Stimme der Vernunft erschallen lassen, die allein Deutschland im Ausland hätte nützen können.

Wir waren nicht nur machtlos: wir waren auch rechtlos. Mein alter Freund Theodor Barth pflegte zu sagen: Unrecht tun sei schlimm, Unrecht dulden sei schlimmer. Nun, wir mußten wehrlos jegliches Unrecht dulden. Die Herren Militärs gestatteten keinem Deutschen, den von ihnen in den Abgrund kutschierten Karren aufzuhalten.

Erschienen in: Die Weltbühne, Nr. 51, 21. Jg, (15. Dezember 1925), S. 901

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